Title: Verordnungen vor einem Schwimmbadbau – darauf müssen Sie achten
Author: RegioHelden
Published: 20. Juli 2019
Last modified: 23. März 2026

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# Verordnungen vor einem Schwimmbadbau – darauf müssen Sie achten

 Veröffentlicht am 20. Juli 201923. März 2026

lil_22 – stock.adobe.com

Ein **eigener Pool im Garten** ist die Erfüllen eines lang gehegten Traums vieler
Menschen und bringt im Sommer eine angenehme Erfrischung mit sich. Doch auch im 
Winter lässt sich ein** Indoor-Schwimmbecken** gut in eine Wellness-Anlage verwandeln.
Sie möchten ein Schwimmbad auf Ihrem Grundstück bauen? Dabei gilt es, einige rechtliche
Vorgaben zu beachten. Wir von **Pro Pool** informieren Sie zum Thema.

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## Baugenehmigung einholen

Ob Sie für Ihren geplanten Pool eine Baugenehmigung benötigen, **hängt von dessen
Größe ab.** Außerdem haben die Bauämter je nach **Bundesland** andere Vorschriften,
welche Sie am besten direkt beim zuständigen Amt erfragen. In den meisten Bundesländern
ist ein Pool mit einer Größe bis 50 oder 100 m³ genehmigungsfrei. Wenn Ihre Planung
einen Pool mit beispielsweise 8 x 4 x 1,5 m (48 m³) vorsieht, müssten Sie also keine
Genehmigung einholen. Nichtsdestotrotz benötigt das Amt eine **Baumeldung inklusive
Planzeichnung**, damit es die Baubewilligung erteilen kann. Nach Abschluss des Baus
ist dem Amt eine Baufertigmeldung mitzuteilen.

Falls Sie ein größeres Schwimmbecken bauen wollen, können Sie eine **Bauvoranfrage**
beim zuständigen Amt stellen. Daraufhin teilt Ihnen das Amt mit, welche Dokumente
und Pläne Sie einreichen müssen. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann jedoch einige
Zeit verstreichen. Sobald Ihr Bauvorhaben bewilligt wurde, sollten Sie möglichst
schnell mit dem Poolbau beginnen, denn die Genehmigung ist **nur drei Jahre gültig**.
Ohne eine erteilte Baugenehmigung sollten Sie nicht mit Ihrem Poolbau starten, da
hier ein Rückbau oder gar finanzielle Strafen drohen.

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## Vorschriften auf dem Grundstück

Wenn Sie Ihren Pool im Außenbereich Ihres Grundstücks bauen möchten, sind weitere
Vorschriften zu beachten. Um sich keinen Streit mit Ihren Nachbarn einzuhandeln,
sollten Sie neben der Poolgröße auch den **Abstand zum benachbarten Grundstück**
bedenken. Hier legt wieder jedes Bundesland eigenständig einen Wert fest. In Hessen
beträgt der vorgeschriebene Abstand beispielsweise 3 m.

Des Weiteren stehen Sie als Poolbesitzer in der Pflicht, Ihr Becken so abzusichern,**
dass niemand gefährdet wird**. Bei einem nicht vollständig umzäunten Garten könnte
es schnell passieren, dass ein Nachbarskind auf Ihr Grundstück gelangt und in den
Pool fällt. In solch einem Fall wären Sie als Besitzer in der **Haftungsverantwortung**.
Daher ist es wichtig, den Pool mit einer [Abdeckung](https://www.pro-pool-frankfurt.de/zubehoer-abdeckungen/)
zu versehen. Hierfür kommen folgende Möglichkeiten infrage:

 * PEB-Abdeckplane
 * Solarfolie
 * Schiebeüberdachung
 * Rollabdeckung
 * Schiebehalle

Je nach Größe Ihres Schwimmbeckens sind die **Abdeckungen in verschiedenen Formaten
erhältlich**. Wir von Pro Pool beraten Sie umfassend bei der Wahl der richtigen 
Abdeckung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Planung Ihres Pools und übernehmen
gern den Bauauftrag. Kontaktieren Sie uns in Hinblick auf Ihren [Pool in Frankfurt,](https://www.pro-pool-frankfurt.de/)
Dreieich, Mainz und Wiesbaden.

## Beitragsnavigation

[Die 5 größten Mythen über Saunagänge](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/die-5-groessten-mythen-ueber-saunagaenge/)

##  10 Kommentare zu “Verordnungen vor einem Schwimmbadbau – darauf müssen Sie achten”

 1.   **Joachim Hussing** sagt:
 2.   [18. Mai 2020 um 18:25 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-1)
 3.  Vielen Dank für den Rat, beim Bau eines Freibads die Vorschriften zu beachten.
     Ich habe genügend Platz auf meinem Grundstück, wo ich einen Pool bauen möchte.
     Ich werde sicher einige Nachforschungen über die örtlichen Vorschriften anstellen
     und professionelle Hilfe beim Bau eines Swimmingpools in Anspruch nehmen.
 4.   **Nora** sagt:
 5.   [15. Juni 2020 um 11:54 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-4)
 6.  Gut zu wissen, dass Pools mit einer Größe bis 50 oder 100 m³ genehmigungsfrei 
     sind. Ich möchte einen kleinen Pool in meinem Garten bauen. Ich werde mich dann
     direkt an ein Unternehmen für Erdarbeiten wenden. Vielen Dank für den Beitrag!
 7.   **Theo Schumacher** sagt:
 8.   [12. November 2020 um 1:43 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-7)
 9.  Mein Mann hat mich gebeten über das Thema Verordnungen vor einem Schwimmbadbau
     etwas mehr Informationen zu sammeln. Ich habe nun diesen Blogbeitrag gefunden 
     und finde ihn super! Ich finde es immer klasse mich über neue Dinge zu informieren
     und mich weiterzubilden.
 10.  **Tyler Padleton** sagt:
 11.  [23. November 2020 um 15:22 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-10)
 12. Danke für den interessanten Beitrag zum Thema Schwimmbadbau. Meine Schwester möchte
     sich auch einen Pool in den Garten bauen lassen und hatte ebenfalls überlegt, 
     diesen sogar in ein kleines Schwimmbad auszubauen. Sie wird wahrscheinlich beim„
     normalen“ Pool bleiben und eine Firma beauftragen, die sich mit dem Poolbau auskennt.
     Gut zu wissen, dass man als Poolbesitzer in der Pflicht steht, sein Becken so 
     abzusichern, dass niemand gefährdet wird
 13.  **Otto** sagt:
 14.  [23. Dezember 2020 um 18:36 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-13)
 15. Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema Poolbau. Ich habe mir schon einige
     Beiträge dazu durchgelesen.
 16.  **Grimm Ingrid** sagt:
 17.  [12. April 2021 um 13:52 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-16)
 18. Leider steht bei dem Abstand 3meter nicht dabei von wo die 3 Meter gerechnet werden.
     Ab Grenze des Nachbarn? Vielen Dank
 19.  a.  **Leonie Schüttler** sagt:
      b.  [29. September 2021 um 16:48 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-25)
      c. Liebe Frau Grimm, die 3 Meter Abstand sind von der Grundstücksgrenze aus gerechnet.
         Da in jedem Bundesland andere Verordnungen gelten, erkundigen Sie sich am besten
         über die aktuellen Bestimmungen für Ihr Bundesland. Beste Grüße
 20.  **Kira N.** sagt:
 21.  [20. Mai 2021 um 14:02 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-19)
 22. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Pool im eigenen Garten. Gut zu wissen,
     dass man bei der Größe des Pools unbedingt auf die Abstände zu Nachbargrundstücken
     achten muss. Wir wollen uns dieses Jahr den Traum vom eigenen Pool erfüllen und
     recherchieren jetzt zu den Bedingungen.
 23.  **Brigitte Monaco** sagt:
 24.  [26. Juni 2021 um 13:10 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-22)
 25. Mein Nachbar baut einen Pool, kein 30 cm neben unserem Grundstück! Ca. 12 Meter
     lang und mindestens 1.50 tief. Die Mauer drumherum ist über einen Meter hoch. 
     Ist es erlaubt?
 26.  a.  **Leonie Schüttler** sagt:
      b.  [29. September 2021 um 17:00 Uhr](https://www.pro-pool-frankfurt.de/blog/verordnungen-vor-einem-schwimmbadbau-darauf-muessen-sie-achten/#comment-28)
      c. Guten Tag Frau Monaco, bei rechtlichen Fragen können wir Ihnen leider keine Auskünfte
         geben, zumal die Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich sind. Beste Grüße

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