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Verordnungen vor einem Schwimmbadbau – darauf müssen Sie achten

Ein eigener Pool im Garten ist die Erfüllen eines lang gehegten Traums vieler Menschen und bringt im Sommer eine angenehme Erfrischung mit sich. Doch auch im Winter lässt sich ein Indoor-Schwimmbecken gut in eine Wellness-Anlage verwandeln. Sie möchten ein Schwimmbad auf Ihrem Grundstück bauen? Dabei gilt es, einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Wir von Pro Pool informieren Sie zum Thema.

Baugenehmigung einholen

Ob Sie für Ihren geplanten Pool eine Baugenehmigung benötigen, hängt von dessen Größe ab. Außerdem haben die Bauämter je nach Bundesland andere Vorschriften, welche Sie am besten direkt beim zuständigen Amt erfragen. In den meisten Bundesländern ist ein Pool mit einer Größe bis 50 oder 100 m³ genehmigungsfrei. Wenn Ihre Planung einen Pool mit beispielsweise 8 x 4 x 1,5 m (48 m³) vorsieht, müssten Sie also keine Genehmigung einholen. Nichtsdestotrotz benötigt das Amt eine Baumeldung inklusive Planzeichnung, damit es die Baubewilligung erteilen kann. Nach Abschluss des Baus ist dem Amt eine Baufertigmeldung mitzuteilen.

Falls Sie ein größeres Schwimmbecken bauen wollen, können Sie eine Bauvoranfrage beim zuständigen Amt stellen. Daraufhin teilt Ihnen das Amt mit, welche Dokumente und Pläne Sie einreichen müssen. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann jedoch einige Zeit verstreichen. Sobald Ihr Bauvorhaben bewilligt wurde, sollten Sie möglichst schnell mit dem Poolbau beginnen, denn die Genehmigung ist nur drei Jahre gültig. Ohne eine erteilte Baugenehmigung sollten Sie nicht mit Ihrem Poolbau starten, da hier ein Rückbau oder gar finanzielle Strafen drohen.

Vorschriften auf dem Grundstück

Wenn Sie Ihren Pool im Außenbereich Ihres Grundstücks bauen möchten, sind weitere Vorschriften zu beachten. Um sich keinen Streit mit Ihren Nachbarn einzuhandeln, sollten Sie neben der Poolgröße auch den Abstand zum benachbarten Grundstück bedenken. Hier legt wieder jedes Bundesland eigenständig einen Wert fest. In Hessen beträgt der vorgeschriebene Abstand beispielsweise 3 m.

Pool im Garten mit Schiebehalle.
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Des Weiteren stehen Sie als Poolbesitzer in der Pflicht, Ihr Becken so abzusichern, dass niemand gefährdet wird. Bei einem nicht vollständig umzäunten Garten könnte es schnell passieren, dass ein Nachbarskind auf Ihr Grundstück gelangt und in den Pool fällt. In solch einem Fall wären Sie als Besitzer in der Haftungsverantwortung. Daher ist es wichtig, den Pool mit einer Abdeckung zu versehen. Hierfür kommen folgende Möglichkeiten infrage:

  • PEB-Abdeckplane
  • Solarfolie
  • Schiebeüberdachung
  • Rollabdeckung
  • Schiebehalle

Je nach Größe Ihres Schwimmbeckens sind die Abdeckungen in verschiedenen Formaten erhältlich. Wir von Pro Pool beraten Sie umfassend bei der Wahl der richtigen Abdeckung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Planung Ihres Pools und übernehmen gern den Bauauftrag. Kontaktieren Sie uns in Hinblick auf Ihren Pool in Frankfurt, Dreieich, Mainz und Wiesbaden.

10 Kommentare zu “Verordnungen vor einem Schwimmbadbau – darauf müssen Sie achten

  1. Vielen Dank für den Rat, beim Bau eines Freibads die Vorschriften zu beachten. Ich habe genügend Platz auf meinem Grundstück, wo ich einen Pool bauen möchte. Ich werde sicher einige Nachforschungen über die örtlichen Vorschriften anstellen und professionelle Hilfe beim Bau eines Swimmingpools in Anspruch nehmen.

  2. Gut zu wissen, dass Pools mit einer Größe bis 50 oder 100 m³ genehmigungsfrei sind. Ich möchte einen kleinen Pool in meinem Garten bauen. Ich werde mich dann direkt an ein Unternehmen für Erdarbeiten wenden. Vielen Dank für den Beitrag!

  3. Mein Mann hat mich gebeten über das Thema Verordnungen vor einem Schwimmbadbau etwas mehr Informationen zu sammeln. Ich habe nun diesen Blogbeitrag gefunden und finde ihn super! Ich finde es immer klasse mich über neue Dinge zu informieren und mich weiterzubilden.

  4. Danke für den interessanten Beitrag zum Thema Schwimmbadbau. Meine Schwester möchte sich auch einen Pool in den Garten bauen lassen und hatte ebenfalls überlegt, diesen sogar in ein kleines Schwimmbad auszubauen. Sie wird wahrscheinlich beim „normalen“ Pool bleiben und eine Firma beauftragen, die sich mit dem Poolbau auskennt. Gut zu wissen, dass man als Poolbesitzer in der Pflicht steht, sein Becken so abzusichern, dass niemand gefährdet wird

  5. Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema Poolbau. Ich habe mir schon einige Beiträge dazu durchgelesen.

  6. Leider steht bei dem Abstand 3meter nicht dabei von wo die 3 Meter gerechnet werden. Ab Grenze des Nachbarn? Vielen Dank

    1. Liebe Frau Grimm, die 3 Meter Abstand sind von der Grundstücksgrenze aus gerechnet. Da in jedem Bundesland andere Verordnungen gelten, erkundigen Sie sich am besten über die aktuellen Bestimmungen für Ihr Bundesland. Beste Grüße

  7. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Pool im eigenen Garten. Gut zu wissen, dass man bei der Größe des Pools unbedingt auf die Abstände zu Nachbargrundstücken achten muss. Wir wollen uns dieses Jahr den Traum vom eigenen Pool erfüllen und recherchieren jetzt zu den Bedingungen.

  8. Mein Nachbar baut einen Pool, kein 30 cm neben unserem Grundstück! Ca. 12 Meter lang und mindestens 1.50 tief. Die Mauer drumherum ist über einen Meter hoch. Ist es erlaubt?

    1. Guten Tag Frau Monaco, bei rechtlichen Fragen können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben, zumal die Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich sind. Beste Grüße

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